Weiher ein Ort, eine Kirche, eine Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wird Weiher am 26. März 825: „tradidit propriam alodem suam … ad Uuiuiningas“; ein Subdiakon namens Podalunc übergab dem Freisinger Bischof sein Erbgut („alodem“) bei „Wiviningas“ – so die damalige Schreibweise. Wiederum in einer Freisinger Urkunde, einer sogenannten Tradition, findet sich die nächste Erwähnung Weihers, als der Freisinger Bischof Waldo 903 einen Tauschvertrag schließt: „ad Uuiuuare curtam cum aedificio cuncto atque hobas II et prata omnia ad eas pertinentia necnon mancipia X ceteraque illuc pertinentia“, zu deutsch: „bei Wiware ein Gehöft samt ganzem Gebäude und 2 Huben und alle dazugehörigen Felder und auch 10 Leibeigene und alles, was dorthin gehört“. Man kann wohl annehmen, dass zu dieser Zeit ein bäuerlicher Edelsitz und zwei normale Bauernhöfe in Weiher vorhanden waren. Aus dem Jahre 1251 wissen wir, dass der Graf von Wasserburg in „Weyarn apud Burckhrain“ („Weiher bei Burgrain“) fünf Männer und sechs Frauen als Leibeigene zu Lehen an den Freisinger Küchenmeister Ulrich weitergab, der auch das Vogteirecht, das heißt die weltliche Gerichtsbarkeit, über die Kirche in Weiher ausübte.



Reinold Härtel